Per 17.10.2024 muss die, per 16.01.2023 in Kraft getretene NIS2-Richtlinie umgesetzt werden, verschaffen Sie sich jetzt einen Einblick in die NIS2-Richtlinie und deren Bedeutung für Ihr Unternehmen.
Die NIS2-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen in Europa und holt dabei alle Unternehmer ins Boot.
Was ist die NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie, auch bekannt als Network and Information Security Directive, ist eine EU-weite Regelung, die darauf abzielt, die Widerstandsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit auf Sicherheitsvorfälle im öffentlichen und privaten Sektor zu verbessern. Sie ist eine Weiterentwicklung der früheren NIS-Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich auf eine breitere Palette von Wirtschaftszweigen.
Wer wird von der NIS2-Richtlinie betroffen sein?
Die NIS2-Richtlinie betrifft hauptsächlich große und mittlere Unternehmen in verschiedenen Sektoren wie Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen und digitale Infrastruktur. Aber auch kleine Unternehmen können betroffen sein, insbesondere wenn sie Dienstleistungen im Bereich der digitalen Infrastruktur erbringen oder in anderen kritischen Bereichen tätig sind.
Welche Pflichten und Maßnahmen sind für Unternehmen vorgesehen?
Unternehmen, die von der NIS2-Richtlinie betroffen sind, müssen geeignete Risikomanagementmaßnahmen für die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme treffen. Dazu gehören unter anderem die Durchführung von Risikoanalysen, die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, die Gewährleistung der Geschäftskontinuität und die Schulung des Personals in Cybersicherheitsthemen.
Was passiert bei Nichteinhaltung der Richtlinie?
Unternehmen, die die Vorgaben der NIS2-Richtlinie nicht erfüllen, können mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden. Die Höhe der Strafen kann bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für wesentliche Einrichtungen betragen.
Unterstützung und Schulungen für Unternehmen:
Um Unternehmen bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie zu unterstützen, werden verschiedene Workshops, Seminare und Weiterbildungen angeboten. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) bietet Beratung und Unterstützung für betroffene Unternehmen an. Gerne stehen wir Ihnen dabei ebenfalls beratend zur Verfügung.
Weiterführende Materialien und Links:
- Offizielle NIS2-Richtlinie der Europäischen Union
- FAQs zur NIS2-Richtlinie der Europäischen Kommission
- Unterstützung durch die Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
- Informationen zu Cybersecurity-Verpflichtungen nach DSGVO
- Weitere Ressourcen vom österreichischen Bundesministerium für Inneres
- Faktenblätter zur NIS2-Richtlinie vom österreichischen Bundesministerium für Inneres
- Häufig gestellte Fragen zur NIS2-Richtlinie vom österreichischen Bundesministerium für Inneres
- Informationen zu Computer-Notfallteams nach NIS2-Richtlinie
- Weitere Informationen zu NIS2-Richtlinie von OpenKritis
- Informationsportal der WKO Wien zur NIS2-Richtlinie
- Video: Einführung in die NIS2-Richtlinie
- Ratgeber zur NIS2-Richtlinie der WKO
- Cybersicherheit nach dem neuen NIS-Gesetz - WKO Service
- NIS-Verpflichtungen für Netzsicherheit und Informationssystemsicherheit - WKO
- Förderung für Cybersicherheit durch die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
- Cybersicherheit - WKO Service
- Sicherheit in der Lieferkette nach NIS2-Richtlinie - WKO
- Sicherheitshandbuch des österreichischen Bundeskanzleramts
- ISO 27001 - Internationale Norm für Informationssicherheit
- CIS Controls - Richtlinien für effektive Cybersicherheit
- CyberRisk Rating - Bewertung von Cyberrisiken
- Gute Praktiken für Cybersicherheit in der Lieferkette - ENISA
- Bedrohungslandschaft für Angriffe auf Lieferketten - ENISA
- KMU Digital - Unterstützung für digitale Transformation in KMUs
- NIS-Faktenblatt 2022 - österreichisches Bundesministerium für Inneres
- Betroffene Unternehmen und NIS2 - WKO Österreich
- Übersicht zur NIS2-Richtlinie - WKO Österreich
Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen einen umfassenden Überblick über die NIS2-Richtlinie und die damit verbundenen Cybersicherheitsmaßnahmen bietet, damit Sie der Implementierung der NIS2-Richtlinie informiert entgegentreten können. Bei Fragen oder weiterem Informationsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.