Der Ausschuss für Bankenaufsicht in Basel hat in den letzten Jahren international gültige Regeln zu den Eigenkapitalvorschriften erlassen. Neben Basel I und Basel II gelten auch die neuen Vorschriften für Basel III.
Unter dem Titel Basel II und auch Basel III ist eine Regelung der Eigenmittelbestimmungen für Kreditinstitute zu verstehen. Demnach wird die Mindesthöhe der Eigenmittelausstattung von Kreditinstituten mehr von der Bonität der Kreditnehmer abhängig gemacht. Das bedeutet, dass bei Krediten für Kunden mit schlechter Bonität sich die Bank mit einem größeren "Risikopolster" in Form von Eigenkapital absichern muss, als dies bei Kunden mit guter Bonität notwendig wäre. Eine höhere Unterlegung mit Eigenkapital bedeutet aber höhere Kosten für die Bank, die sie in Form höherer Kreditzinsen weiterverrechnet.
Basel III
Wichtige Faktoren für ein positives Rating
Stand: 5. Jänner 2021
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.